Googlebashing ist ja mittlerweile schon ein bayrischer Volkssport neben Maßbrugstemmen und Fingerhakeln geworden.
Das "Google-Auge" rollt an. "Schließt die Fensterläden, verhängt die Terrasse, lasst das Auto in der Garage und meidet Aufenthalte im Garten", könnte da eine gut gemeinte Empfehlung lauten. Wie heißt der "Wahnsinn", der da möglichst schnell zur allgemein geduldeten "Normalität" werden soll? "Google Street View"! Gehts noch toller?
Ein guter Leserbrief beginnt erstmal mit einem hirnleeren Gelaber in bester Bildschreibweise, wo man erstmal denkt der Russe kommt wieder zurück nach Bayern.
Mit Spezialkameras zur Überwindung von Sichtbarrieren sollen unerwünschte Einsichten in die geschützte Privatsphäre erfolgen. Ein Mast, montiert auf einem Autodach, ermöglicht aus fast Metern Höhe 360-Grad-Panoramabilder über Gartenzäune hinweg und in sonst uneinsehbare häusliche Bereiche.
Naja ich würde ja mal schätzen die Kamera ist auf einer Höhe von ca. 3m, das entspricht so ca. Kopfhöhe eines LKW Fahrers, wenn jemand nicht will das sein Bierbauch zufällig von jemanden gesehen werden darf, darf nicht mehr an den Ballermann fahren und muss sich einen entsprechend hohen Zaun zulegen.
Das ist ein Verstoß gegen die durch die Verfassung geschützten Persönlichkeitsrechte.
Dann wird irgendwas von Persönlichkeitsrechten gefasselt, die es gar nicht, ich zitiere mal Wikipedia:
Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt. Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Ja dann lesen wir mal weiter bei Wikipedia was den die Grundlage des Recht am eigenen Bild ist,
Heute sind nur noch die §§ 22, 23 und 24 KunstUrhG von Bedeutung.
Von diesen Paragrafen ist einer besonders intresant, da er meiner Meinung nach genau sehr gut passt.
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;